sven seele.

Betrifft mich die KI-Schulungspflicht?
Fünf Fragen, dann wissen Sie es.

Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 für jedes Haus, in dem jemand KI benutzt. Auch wenn es niemand angeordnet hat. Der Test läuft in Ihrem Browser: keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse, nichts wird gespeichert und nichts verschickt.

01 Benutzt in Ihrem Haus jemand KI, auch privat für Dienstliches? Gemeint ist alles: ChatGPT im Browser, die Übersetzung im Handy, die Zusammenfassung einer Mail.
02 Gibt es dazu eine schriftliche Regelung? Eine Seite genügt, wenn sie sagt, was erlaubt ist und was nicht. Eine mündliche Ansage zählt hier nicht.
03 Wurde jemand geschult, und können Sie das belegen? Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten. Nicht die Schulung ist das Problem, sondern der fehlende Nachweis.
04 Gehen dabei Kunden- oder Mandantendaten durch ein KI-Werkzeug? Namen, Adressen, Verträge, Schadensmeldungen, Schriftsätze. Hier entscheidet sich, ob es um Ordnung geht oder um Haftung.
05 Entscheidet bei Ihnen ein Programm über Menschen, etwa bei Bewerbungen? Vorauswahl von Bewerbungen, Bewertung von Beschäftigten, Bonitätsurteile. Die einzige Frage hier, die in Richtung Hochrisiko führt.

// Der Hintergrund in drei Sätzen

Verlangt wird Kompetenz, nicht ein bestimmter Kurs.

Artikel 4 der Verordnung 2024/1689 verpflichtet jeden, der KI-Systeme betreibt, für ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten zu sorgen, angemessen zu dem, was im Haus tatsächlich benutzt wird. Eine Form ist nicht vorgeschrieben, ein Zertifikat einer Behörde gibt es nicht. Artikel 4 selbst ist auch nicht mit einem Bußgeld belegt. Wirkung entsteht anders: über den Datenschutz, über die Haftung gegenüber Ihren Kunden und über die Frage, was Sie vorlegen, wenn eine Kammer, ein Versicherer oder ein Auftraggeber danach fragt.

Deshalb läuft dieser Test auch nicht auf einen Punktwert hinaus, sondern auf einen Satz und einen nächsten Schritt.

Die Pflichten im Einzelnen