Betrifft mich die KI-Schulungspflicht?
Fünf Fragen, dann wissen Sie es.
Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 für jedes Haus, in dem jemand KI benutzt. Auch wenn es niemand angeordnet hat. Der Test läuft in Ihrem Browser: keine Anmeldung, keine E-Mail-Adresse, nichts wird gespeichert und nichts verschickt.
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// Ihr Ergebnis
Bei Ihnen drängt nichts. Noch nicht.
Nach Ihren Angaben benutzt niemand im Haus KI, und es gehen keine fremden Daten durch solche Werkzeuge. Dann trifft Sie die Schulungspflicht aus Artikel 4 heute nicht. Zwei Dinge sind trotzdem wahr: die Pflicht entsteht am Tag, an dem der erste anfängt, und in den meisten Häusern fängt jemand an, ohne zu fragen.
- Fragen Sie einmal offen im Haus, wer schon etwas ausprobiert hat. Die Antwort überrascht oft.
- Eine Regelung vorher aufzusetzen ist einfacher als eine hinterher.
- Die Vorlage kostet Sie nichts und liegt dann in der Schublade, wenn es losgeht.
Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Sie beruht auf Ihren fünf Antworten und ersetzt keine Prüfung Ihres Hauses.
// Ihr Ergebnis
Sie sind weiter, als Sie dachten.
Sie haben eine schriftliche Regelung und können die Schulung belegen. Damit haben Sie das, wonach im Zweifel gefragt wird. Bleibt die Pflege: Artikel 4 verlangt, dass die Kompetenz aktuell bleibt, und neue Leute kommen ohne sie ins Haus.
- Prüfen Sie, ob Ihre Regelung die Werkzeuge nennt, die heute tatsächlich benutzt werden.
- Halten Sie fest, wer nach der letzten Schulung neu dazugekommen ist.
- Legen Sie einen Termin für die Auffrischung fest, bevor ihn jemand von außen einfordert.
Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Sie beruht auf Ihren fünf Antworten und ersetzt keine Prüfung Ihres Hauses.
// Ihr Ergebnis
Ihnen fehlt der Nachweis.
Benutzt wird KI, geregelt oder belegt ist es nicht. Das ist der häufigste Fall, und es ist der, der sich am schnellsten erledigen lässt: Artikel 4 verlangt kein Zertifikat einer Behörde, sondern ausreichende Kompetenz Ihrer Leute und etwas Schriftliches darüber.
- Zuerst die Regelung: eine Seite, die sagt, was erlaubt ist und was nicht.
- Dann die Schulung, mit einer Dokumentation je Person statt je Termin.
- Beides zusammen ist das, was Sie im Zweifel vorlegen.
Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Sie beruht auf Ihren fünf Antworten und ersetzt keine Prüfung Ihres Hauses.
// Ihr Ergebnis
Bei Ihnen geht es nicht um Ordnung, sondern um Haftung.
Es gehen fremde Daten durch die Werkzeuge, oder es wird über Menschen entschieden, und beides ohne schriftliche Grundlage. Damit ist die Schulungspflicht nur der kleinere Teil. Der größere ist die Frage, wer haftet, wenn etwas herausgeht oder eine Entscheidung angegriffen wird.
- Werkzeuge, durch die fremde Daten gehen, brauchen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Entscheidungen über Menschen fallen unter strengere Pflichten als die Zusammenfassung einer Mail.
- Das lässt sich klären, aber nicht über ein Formular. Dafür braucht es eine halbe Stunde Gespräch.
Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Sie beruht auf Ihren fünf Antworten und ersetzt keine Prüfung Ihres Hauses.
// Der Hintergrund in drei Sätzen
Verlangt wird Kompetenz, nicht ein bestimmter Kurs.
Artikel 4 der Verordnung 2024/1689 verpflichtet jeden, der KI-Systeme betreibt, für ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten zu sorgen, angemessen zu dem, was im Haus tatsächlich benutzt wird. Eine Form ist nicht vorgeschrieben, ein Zertifikat einer Behörde gibt es nicht. Artikel 4 selbst ist auch nicht mit einem Bußgeld belegt. Wirkung entsteht anders: über den Datenschutz, über die Haftung gegenüber Ihren Kunden und über die Frage, was Sie vorlegen, wenn eine Kammer, ein Versicherer oder ein Auftraggeber danach fragt.
Deshalb läuft dieser Test auch nicht auf einen Punktwert hinaus, sondern auf einen Satz und einen nächsten Schritt.
Die Pflichten im Einzelnen