Geschäftsbedingungen Onlinekurs
Für den Onlinekurs KI-Kompetenz für Büros, Einzelplatz und Firmenlizenz. Für die 1:1 Begleitung gelten eigene Bedingungen.
Anbieter
Seele Consulting & Management GmbH
Aldenhofstraße 108, 45883 Gelsenkirchen
Vertreten durch den Geschäftsführer Sven Seele
Telefon +49 209 17770954, E-Mail service@seele.gmbh
HRB 18234 Gelsenkirchen, USt-IdNr. DE366899381
1. Geltung, und an wen sich das Angebot richtet
(1) Diese Bedingungen gelten für den Kauf von Zugängen zum Onlinekurs “KI-Kompetenz für Büros”, sowohl für den Einzelplatz über den Zahlungsknopf auf svenseele.de als auch für Firmenlizenzen ab zwei Plätzen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von Paragraf 14 BGB. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt. Der Käufer bestätigt beim Kauf, dass er den Zugang für Zwecke seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erwirbt.
(3) Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Wie der Vertrag zustande kommt
2a. Einzelplatz über den Zahlungsknopf
(1) Die Darstellung auf der Webseite ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung in Textform zustande, die der Anbieter per E-Mail sendet.
(3) Der Vertragstext wird gespeichert und dem Käufer mit der Bestätigung zugesandt.
2b. Firmenlizenz ab zwei Plätzen
(4) Ab zwei Plätzen kommt der Vertrag über ein Angebot des Anbieters zustande. Der Käufer schildert seinen Bedarf über das Formular auf svenseele.de, der Anbieter erstellt daraufhin ein Angebot in Textform.
(5) Das Angebot ist vierzehn Tage gültig. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots in Textform zustande.
(6) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ein Angebot abzugeben.
3. Was geliefert wird
(1) Der Kurs besteht aus acht Videomodulen mit vollständigen Mitschriften, zwanzig ausfüllbaren Arbeitsvorlagen und einer Lernanleitung.
(2) Die Lehrvideos sind mit einer künstlich erzeugten Stimme vertont. Es handelt sich um eine geklonte Stimme des Anbieters. Der Hinweis erfolgt nach Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689.
(3) Das gesamte Material steht mit der Freischaltung vollständig zur Verfügung. Eine Lieferung in Zeitabständen findet nicht statt.
(4) Der Anbieter darf den Inhalt aktualisieren, insbesondere wenn sich Rechtsvorschriften ändern, auf die sich der Kurs bezieht. Der Umfang der Leistung wird dadurch nicht verringert.
4. Der Zugang gilt für eine Person
(1) Der Zugang wird auf einen Namen ausgestellt und ist, vorbehaltlich Abschnitt 4a Absatz 3, nicht übertragbar. Eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen ist ausgeschlossen, auch innerhalb desselben Betriebes.
(2) Der Grund ist nicht kaufmännisch, sondern liegt in der Sache: Die Teilnahmebestätigung lautet auf den Namen der Person, die teilgenommen hat. Ein geteilter Zugang macht sie wertlos.
(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe kann der Anbieter den Zugang sperren.
(4) Der Zugang besteht für zwölf Monate ab Freischaltung.
(5) Was nach Ablauf bleibt: Die vom Käufer ausgefüllten Arbeitsvorlagen und die daraus entstandenen Unterlagen bleiben ihm unbefristet erhalten und dürfen weiter benutzt werden. Sie sind Arbeitsergebnis in seinem Betrieb. Das Nutzungsrecht nach Abschnitt 9 Absatz 2 endet nicht mit dem Zugang. Auch die Teilnahmebestätigung nebst Themenliste behält ihre Gültigkeit.
4a. Firmenlizenz: Zugänge, Namen, Personalwechsel
(1) Bei einer Firmenlizenz erwirbt der Käufer eine im Angebot festgelegte Zahl von Zugängen. Der Preis je Person richtet sich nach der Staffel im Angebot.
(2) Der Käufer benennt dem Anbieter zu jedem Zugang eine Person mit Namen und E-Mail-Adresse. Er darf die Zahl der Zugänge nachträglich aufstocken, dann gilt für die zusätzlichen Zugänge der Preis der dann erreichten Staffel.
(3) Personalwechsel: Verlässt eine benannte Person den Betrieb oder wechselt sie die Aufgabe, kann der Käufer den Zugang einmal auf eine andere Person übertragen, solange für die ursprüngliche Person noch keine Teilnahmebestätigung ausgestellt wurde. Ist sie bereits ausgestellt, ist der Zugang verbraucht, denn die Bestätigung bleibt gültig und der Nachweis ist erbracht.
(4) Der Käufer stellt sicher, dass die benannten Personen die Zugangsdaten nicht weitergeben.
(5) Der Zugang jeder benannten Person besteht für zwölf Monate ab ihrer Freischaltung, nicht ab Vertragsschluss. Ein Betrieb kann seine Leute also nacheinander durchschicken.
5. Was der Kurs ausdrücklich nicht ist
(1) Der Kurs schließt nicht mit einer Prüfung ab. Eine Bewertung des Lernerfolgs findet nicht statt.
(2) Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung nebst Themenliste. Sie bestätigt die Teilnahme, nicht den Lernerfolg. Sie ist kein Zertifikat und kein staatlich anerkannter Abschluss.
(3) Der Kurs ist ein Selbstlernangebot. Eine inhaltliche Betreuung findet nicht statt. Es besteht kein Anspruch auf Rückfragen zum Lehrstoff, auf Korrektur eingesandter Arbeiten oder auf Rückmeldung zum Lernstand. Für Fragen zu Zugang, Dateien und Technik steht der Anbieter zur Verfügung.
(4) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung des Kurses. Er schuldet nicht, dass der Betrieb des Käufers damit eine Rechtspflicht erfüllt. Ob die Anforderungen aus Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 im Einzelfall erfüllt sind, hängt davon ab, wer geschult wurde und welche Systeme im Betrieb eingesetzt werden. Das kann der Anbieter nicht beurteilen.
6. Preis und Zahlung
(1) Der Preis beträgt für den Einzelplatz 390 Euro je Person zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Firmenlizenzen gilt die im Angebot genannte Staffel.
(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, weil sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet.
(3) Beim Einzelplatz ist der Preis mit Vertragsschluss fällig und in einer Summe zu zahlen. Bei Firmenlizenzen ist die Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Ratenzahlung wird nicht vereinbart.
(4) Beim Einzelplatz erfolgt die Zahlungsabwicklung über einen Zahlungsdienstleister. Vertragspartner des Käufers ist allein der Anbieter, nicht der Zahlungsdienstleister. Die Rechnung stellt in beiden Fällen der Anbieter.
(5) Weitere Kosten entstehen nicht. Für die praktischen Teile wird ein Zugang zu einem KI-Werkzeug benötigt. Ein bestimmtes Produkt wird nicht vorausgesetzt, und die Kosten dafür sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
7. Freischaltung
(1) Beim Einzelplatz wird der Zugang nach Zahlungseingang eingerichtet, in der Regel am nächsten Werktag.
(2) Bei Firmenlizenzen werden die Zugänge eingerichtet, sobald die Namensliste vorliegt und die Rechnung beglichen ist. Auf Wunsch schaltet der Anbieter auch vor Zahlungseingang frei.
(3) Die Zugangsdaten gehen per E-Mail an die jeweils benannte Adresse.
8. Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Die Vorschriften über den Widerruf von Fernabsatzverträgen in den Paragrafen 312g und 355 BGB gelten nur für Verbraucher. Der Käufer erwirbt den Zugang als Unternehmer nach Abschnitt 1 Absatz 2. Bei Firmenlizenzen kommt hinzu, dass der Vertrag über ein Angebot zustande kommt und nicht über einen Fernabsatzvorgang im Sinne dieser Vorschriften.
9. Nutzungsrechte
(1) Der Käufer erhält das Recht, die Videos und Mitschriften zum eigenen Gebrauch anzusehen und zu lesen.
(2) Die zwanzig Arbeitsvorlagen darf der Käufer in seinem Betrieb unbeschränkt benutzen, ausfüllen, ausdrucken und an seine Beschäftigten weitergeben, auch an solche ohne eigenen Zugang. Sie sind dafür gemacht. Dieses Recht ist zeitlich nicht befristet.
(3) Nicht gestattet ist die Weitergabe der Videos und Mitschriften an Dritte, die Veröffentlichung, die Vervielfältigung über den eigenen Gebrauch hinaus und jede Nutzung zur Erstellung eines eigenen Schulungsangebotes.
10. Verfügbarkeit und technische Voraussetzungen
(1) Der Kurs läuft in einem gängigen Webbrowser. Erforderlich ist eine Internetverbindung, die für Videowiedergabe ausreicht.
(2) Der Anbieter bemüht sich um durchgehende Verfügbarkeit. Kurze Unterbrechungen für Wartung oder aus Gründen, die beim technischen Dienstleister liegen, begründen keine Ansprüche, solange die Nutzung insgesamt möglich bleibt.
11. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Der Kurs vermittelt allgemeine Informationen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für Entscheidungen, die der Käufer auf Grundlage des Kurses trifft, haftet der Anbieter nicht.
12. Datenschutz
(1) Es gilt die Datenschutzerklärung unter svenseele.de/datenschutz. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit das für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
(2) Bei Firmenlizenzen übermittelt der Käufer dem Anbieter Namen und E-Mail-Adressen der benannten Personen. Der Anbieter verarbeitet diese Daten in eigener Verantwortung zum Zweck der Bereitstellung der Zugänge und der Ausstellung der Teilnahmebestätigungen. Der Käufer stellt sicher, dass er zur Übermittlung berechtigt ist und die benannten Personen unterrichtet hat.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 14.09.2026